In Schweden gibt es seit 2003 eine formelle Definition von Validierung, die von höchster Stelle abgesegnet wurde: „Validierung ist ein Prozess, der eine strukturierte Bewertung, Überprüfung, Dokumentation und Anerkennung der Kenntnisse und Fähigkeiten einer Person umfasst, unabhängig davon, wie sie akquiriert wurden.“
Validierung früheren Lernens
Im Mittelpunkt stehen Kompetenzen, die Einzelpersonen zuvor erworben haben, sei es durch formales Lernen (z.B. durch höhere Schulbildung), nicht formales Lernen (z.B. durch Kurse, die sie in ihrer Freizeit besucht haben) oder informelles Lernen (z.B. im Rahmen der Arbeit oder im Alltag). Nach der Validierung dieser realen Kompetenzen erhält man z.B. eine Bewertung oder ein Zeugnis.
Validierung ausländischer Diplome und Zeugnisse
Dabei wird eine bestehende Bewertung oder ein Zeugnis aus einem anderen Land auf schwedische Verhältnisse hin adaptiert.
Personen, die Validierung durchführen
In Schweden sind unterschiedliche Akteure in die Validierung involviert. Validierung umfasst Bereiche wie die Validierung früheren Lernens, die Validierung im Ausland absolvierter Ausbildungen, etc. Als Berater fungieren in diesem Falle v.a. Berufsberater und Regierungsstellen, Industriellenvereinigungen und private und öffentliche Bildungseinrichtungen.
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